
Verdrängungswettbewerb unter den medizinischen Leistungserbringern
"Die Politik hat gezielt einen Verdrängungswettbewerb unter
den medizinischen Leistungserbringern initiiert. Dieser
Wettbewerb braucht klare Regeln, die gegenüber den
Entscheidungsträgern in Kliniken und Praxen auf allen
Organisationsstufen durchgesetzt werden müssen."
Zitiert aus: Neelmeier T., Schulte-Sasse U. (2012) Hypoxie durch Organisationsverschulden.
Forensische Begutachtung von Führungsverhalten in Gesundheitseinrichtungen.
Rechtsmedizin 22:406–414
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Ausführlich hierzu:
Schulte-Sasse U. Der Täter hinter dem Täter - Persönliche Verantwortung der „patientenfernen“ Entscheider bei der gerichtlichen Würdigung von medizinischen Katastrophen in Zivil- und Strafprozessen. ArztR 2010; 45: 200-208
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Kudlich H, Schulte-Sasse U (2011) „Täter hinter den Tätern“ in deutschen Krankenhäusern? Strafbarkeit von „patientenfernen“ Entscheidern in Gesundheitseinrichtungen bei organisationsbedingten Patientenschäden NStZ 31:241-247
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Neelmeier T., Schulte-Sasse U. (2012) Adverse Selektion medizinischer Leistungserbringer – Marktversagen infolge Informationsasymmetrie und Verantwortungsgefälle. GesundheitsRecht 11:65-72
mit Genehmigung der Verlagsredaktion Dr. Otto Schmidt KG Köln
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Neelmeier T., Schulte-Sasse U. (2012) Hypoxie durch Organisationsverschulden. Forensische Begutachtung von Führungsverhalten in Gesundheitseinrichtungen. Rechtsmedizin 22:406–414
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In jüngster Zeit ist es wiederholt in Kliniken und Arztpraxen zu
schwerer und schwerster Patientenschädigung und zu Todesfällen
in Gegenwart kostensparender, Gewinn-steigernder, aber VORAUSSEHBAR
lebensgefährdender Organisation der Patientenversorgung
infolge von „Billigproduktion“ gekommen.
In den Krankenhäusern und Praxen waren Produktions-
kosten reduzierende Betriebsabläufe geschaffen und
unterhalten worden, die – weil hochgefährlich – geeignet
waren, über die Zeit Dritte erheblich zu gefährden.
„Wird erkennbar, dass die für den Krankenhausbetrieb oder eine einzelne Abteilung empfohlene oder vorgeschriebene personelle bzw. sachliche Mindestausstattung nicht mehr gewahrt ist, um die Gefährdung des Patienten auf das noch tolerierbare Maß zu senken“, dann ist es ärztliche Pflicht das Leistungsvolumen an die tatsächlich gegebene quantitative und qualitative personelle Infrastruktur in der Klinik, in der Praxis anzupassen.1 Das Einlösen dieser dem Patienten geschuldeten Pflicht bietet reichlich, überreichlich Gelegenheit zu kontroverser Diskussion zwischen patientennahen und -fernen Entscheidern, wenn es heute „nur noch um Tempo und Geld geht, um Einsparungen, um Effektivität“.2
1 Ulsenheimer K. Zur Diskrepanz zwischen dem optimalen medizinischen Standard, ökonomisch Möglichen und dem recht-
lich Geforderten – der Anä-
sthesiologe im Widerstreit gegensätzlicher Pflichten. Anästh Intensivmed 2009; 50: 242-247
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Mit freundlicher Genehmigung der Schriftleitung Anaesth Intensivmed
2 Leidner O. Was sich nicht rechnet, findet nicht statt. Dtsch Arztebl 2009; 106 (28-29): A 1456-0