• Home
  • Risikomanagement
  • Patientensicherheit
  • Infrastruktur/Organisation
  • Medizinrecht
  • Profil
  • Bibliothek
  • Kontakt
 
  • Ziel dieser Website
  • Gemeinsam für mehr Patientensicherheit
  • Sicherheit bei Anästhesie
  • Maligne Hyperthermie
    • Notfallberatung
    • Hotline
    • Fallbeispiele
  • Herzstillstand bei Kindern
  • Herzstillstand nach Prostaglandin
Gemeinsam für mehr Patientensicherheit

Fünf Voraussetzungen für eine medizinische Maßnahme
Eine medizinische Maßnahme (z. B. eine Operation), ob im Krankenhaus oder in der Arztpraxis, hat fünf wesentliche Voraussetzungen:

  1. Es muss eine medizinische Indikation vorliegen.
  2. Der Patient muss in die Maßnahme einwilligen.
  3. Vor Einwilligung muss der Patient aufgeklärt werden.1,2 Vor dem Hintergrund der in der konkreten Einrichtung gegeben Infrastruktur (apparativ/personell) und Ablauforganisation muss der Patient über „die für seine Entscheidung bedeutsamen Umstände“ informiert werden, er mithin weiß, „in was“ er einwilligt.3
  4. Es muss eine Infrastruktur (apparativ/personell) und Ablauforganisation geschaffen sein, die den gebotenen Versorgungsstandard sicherstellt.
  5. Es muss eine Infrastruktur (apparativ/personell) und Ablauforganisation vorausschauend geschaffen sein, um typische Komplikationen bei und nach der medizinischen Maßnahme zu beherrschen.

Fünf Grundsätze zu Infrastruktur und Ablauforganisation

  1. Infrastruktur und Ablauforganisation entsprechend dem gebotenen Versorgungsstandard schaffen VORAUSSEHBAR Patientensicherheit.
  2. Das Fehlen oder Unterschreiten einer Infrastruktur und Ablauforganisation entsprechend dem gebotenen Versorgungsstandard gefährdet VORAUSSEHBAR die Sicherheit von Patienten.
  3. Infrastruktur und Ablauforganisation geschieht nicht von unsichtbarer Hand - sie muss vorausschauend geschaffen werden mit den Instrumenten Qualitätsmanagement, Risk-Management und Fehleranalyse.
  4. Infrastruktur und Ablauforganisation entsprechend dem gebotenen Versorgungsstandard in einem Krankenhaus oder einer Arztpraxis verursachen „Produktionskosten“ bei der Leistungserbringung.
  5. Das Fehlen oder Unterschreiten einer Infrastruktur und Ablauforganisation entsprechend dem gebotenen Versorgungsstandard verringern die Produktionskosten („Billigproduktion“), steigern Gewinne bei der Leistungserbringung.

 

 

1 Neelmeier T. | NJW 2013, 2230-2233, Die einrichtungsbezogene Patientenaufklärung
Der Artikel folgt in Kürze

2 Neelmeier T., Schulte-Sasse U., DudenhausenJ.W.; Gynäkologe 2014 47:443–447; Einrichtungsbezogene Patientenaufklärung in der Geburtshilfe
Mit freundlicher Genehmigung der Technischen Redaktion Fachzeitschriften Springer Medizin
Zum Artikel

3 Bock RW (2012) Die "Wunschsectio" – Rechtliche Aspekte zur anästhesiologischen Beteiligung. Fall des Monats - Oktober 2012.
Zum Artikel

Copyright © 2011 Prof. Dr. U. Schulte-Sasse | Impressum | Datenschutz | Kontakt