


Gemeinsam für mehr Patientensicherheit
Fünf Voraussetzungen für eine medizinische Maßnahme
Eine medizinische Maßnahme (z. B. eine Operation), ob im Krankenhaus oder in der Arztpraxis, hat fünf wesentliche Voraussetzungen:
- Es muss eine medizinische Indikation vorliegen.
- Der Patient muss in die Maßnahme einwilligen.
- Vor Einwilligung muss der Patient aufgeklärt werden.1,2 Vor dem Hintergrund der in der konkreten Einrichtung gegeben Infrastruktur (apparativ/personell) und Ablauforganisation muss der Patient über „die für seine Entscheidung bedeutsamen Umstände“ informiert werden, er mithin weiß, „in was“ er einwilligt.3
- Es muss eine Infrastruktur (apparativ/personell) und Ablauforganisation geschaffen sein, die den gebotenen Versorgungsstandard sicherstellt.
- Es muss eine Infrastruktur (apparativ/personell) und Ablauforganisation vorausschauend geschaffen sein, um typische Komplikationen bei und nach der medizinischen Maßnahme zu beherrschen.
Fünf Grundsätze zu Infrastruktur und Ablauforganisation
- Infrastruktur und Ablauforganisation entsprechend dem gebotenen Versorgungsstandard schaffen VORAUSSEHBAR Patientensicherheit.
- Das Fehlen oder Unterschreiten einer Infrastruktur und Ablauforganisation entsprechend dem gebotenen Versorgungsstandard gefährdet VORAUSSEHBAR die Sicherheit von Patienten.
- Infrastruktur und Ablauforganisation geschieht nicht von unsichtbarer Hand - sie muss vorausschauend geschaffen werden mit den Instrumenten Qualitätsmanagement, Risk-Management und Fehleranalyse.
- Infrastruktur und Ablauforganisation entsprechend dem gebotenen Versorgungsstandard in einem Krankenhaus oder einer Arztpraxis verursachen „Produktionskosten“ bei der Leistungserbringung.
- Das Fehlen oder Unterschreiten einer Infrastruktur und Ablauforganisation entsprechend dem gebotenen Versorgungsstandard verringern die Produktionskosten („Billigproduktion“), steigern Gewinne bei der Leistungserbringung.
1 Neelmeier T. | NJW 2013, 2230-2233, Die einrichtungsbezogene Patientenaufklärung
Der Artikel folgt in Kürze
2 Neelmeier T., Schulte-Sasse U., DudenhausenJ.W.; Gynäkologe 2014 47:443–447; Einrichtungsbezogene Patientenaufklärung in der Geburtshilfe
Mit freundlicher Genehmigung der Technischen Redaktion Fachzeitschriften Springer Medizin
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3 Bock RW (2012) Die "Wunschsectio" – Rechtliche Aspekte zur anästhesiologischen Beteiligung. Fall des Monats - Oktober 2012.
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