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Organisationsverschulden patientenferner Entscheider und einrichtungsbezogene Aufklärung

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Medizinrecht

Von RA Tim Neelmeier, LL.B. (Bucerius)
2014, 558 S., ISBN 978-3-8487-1663-0
(Schriften zum Medizinstrafrecht, Bd. 1)

Die Zunahme infrastrukturbedingter Behandlungsfehler in den letzten Jahren ist eine Nebenwirkung der ökonomisierten Medizin. Kennzeichnend für den Präventionsverlust des Strafrechts ist dabei die Inkongruenz zwischen wirtschaftlicher und rechtlicher Verantwortung der Entscheidungsträger in Kliniken und Praxen. Die behandelnden Ärzte tragen bislang das alleinige Strafverfolgungsrisiko, obwohl ihnen oftmals nur ein Übernahmeverschulden angelastet werden kann. Dieses Verantwortungsgefälle wird nicht vom Gesetz vorgegeben, sondern resultiert aus einer zu engen Gesetzesauslegung durch die Ermittlungsbehörden. Einrichtungsleitungen und behandelnde Ärzte können sich vor zivil- und strafrechtlicher Haftung schützen durch rechtzeitige Aufklärung ihrer Patienten über eine schwache Infrastruktur. Nach ständiger Rechtsprechung des BGH kann zwar nicht über die bloße Möglichkeit eines Behandlungsfehlers befreiend aufgeklärt werden, wohl aber über bereits feststehende Standardunterschreitungen.

Zu den wesentlichen Inhalten der Dissertation siehe auch
Dr. Tim Neelmeier | Infrastrukturbedingte Behandlungsfehler
Zur Haftung sog. „patientenferner Entscheider“
SchlHA 11/2015, 420–426

„Im Mittelpunkt möglicher Verfahren gegen patientenferne Entscheider wegen infrastrukturbedingter Behandlungsfehler stehen die Fahrlässigkeitsdelikte der §§ 222, 229 StGB. Die Erfolgszurechnung scheitert nicht schon für sich genommen daran, dass ein Fehlverhalten Dritter, insbesondere der behandelnden Ärzte, als mitursächlich anzusehen ist. An eine Strafbarkeit wegen vorsätzlicher Körperverletzung ist nur, aber immerhin in den Fällen zu denken, wo bewusst und zugleich ohne Aufklärung Sub-Standard-Behandlungen vorgenommen wurden.“
Zum Artikel

„Organisationsverschulden patientenferner Entscheider und einrichtungsbezogene Aufklärung“

Die oben genannte Dissertation von Dr. jur. Tim Neelmeier ist mit dem Deutschen Studienpreis 2015

1 www.spiegel.de | Überlastete Ärzte: Klinikmanager sollen für Kunstfehler haften. An Kunstfehlern in der Klinik ist das medizinische Personal Schuld - oder? Zum Artikel

ausgezeichnet worden.


Hierzu teilt die Körber-Stiftung mit:
„Bundestagspräsident Norbert Lammert verlieh am 26. November im Kaisersaal der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft in Berlin den Deutschen Studienpreis. Die Körber-Stiftung vergibt die Auszeichnung für exzellente Dissertationen, die zugleich von besonderer gesellschaftlicher Bedeutung sind. In diesem Jahr gehen die drei mit je 25.000 Euro dotierten ersten Preise an eine Politologin, eine Chemikerin und einen Rechtswissenschaftler. Die drei Wissenschaftler forschten über das Internet im Kriegsarsenal moderner Diktatoren, mitwachsende Herzklappen und es gab eine Untersuchung darüber, in welchem Umfang Klinikchefs bei Kunstfehlern haften.“

Und ergänzend teilt die Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) mit: „Für seine Wettbewerbsbeitrag zum Thema „Managerhaftung in der Medizin und Qualitätswettbewerb durch Patientenaufklärung“ wurde der Erlanger Jurist Dr. Tim Neelmeier mit dem Deutschen Studienpreis der Körber-Stiftung in der Sektion Geistes- und Kulturwissenschaften ausgezeichnet.“

Eine kurze Zusammenfassung der Dissertation siehe:
Infrastrukturbedingte Behandlungsfehler

Mehr Informationen zur Dissertation:
Patientenaufklärung über die Infrastruktur in einer Gesundheitseinrichtung