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Fachübergreifender Bereitschaftsdienst 1

"Das Landgericht Augsburg verurteilte den Chefarzt einer chirurgischen Abteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen. Während eines fachübergreifenden Bereitschaftsdienstes hatte der diensthabende internistische Assistenzarzt bei einer frisch operierten Schilddrüsenpatientin postoperativ eine chirurgische Nachblutungskomplikation nicht rechtzeitig erkannt. Dadurch erlitt die Patientin einen hypoxischen Hirnschaden. Das Landgericht Augsburg lastete dem Chefarzt an, dass er es unterlassen habe, geeignete organisatorische Maßnahmen dafür zu treffen, dass das Bestehen von Nachblutungen nach Schilddrüsenoperationen während der postoperativen Nachsorge auch zu Bereitschaftsdienstzeiten so rechtzeitig erkannt wird, dass Schädigungen durch eine Kompression der Luftröhre wie bei der betroffenen Patientin vermieden werden. Die Verteidigung des Chefarztes, er habe eine mündliche Dienstanweisung gegeben, wonach die Bereitschaftsdienstärzte gehalten waren, schon bei geringsten Anzeichen für Komplikationen auf fachfremdem Gebiet." 2

1 Schulte-Sasse U., Debong B. Facharztstandard während Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft
ArztR 2016; 51: 61–66
Mit freundlicher Genehmigung der Schriftleitung
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2 Schulte-Sasse U., Bruns W. Fachübergreifender Bereitschaftsdienst: Lebensgefahr als Folge von Kosteneinsparungen
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