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Organisationsverschulden im Arztrecht

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Von Prof. Dr. Hans Kudlich und Richter am AG Dr. Tim Neelmeier
NJW 17/2021: Seite 1185–1264

Noch immer ist die Diskussion im zivilen Arzthaftungsrecht ebenso wie im Arztstrafrecht auf individuelle Fehler der patientennahen Behandler – sei es bei der Aufklärung, sei es bei der Diagnose oder Behandlung – fokussiert. Daneben dürfen aber auch Organisationsverstöße, die zu einer Erweiterung der Haftung – gegebenenfalls auch auf patientenfernere Entscheider – führen können, nicht aus dem Blick verloren werden. In einem neueren Beschluss, in dem es im Kern um ein prozessuales Anliegen ging, hat auch das BVerfG die Bedeutung dieses Topos bestätigt.