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Nosokomiale Infektionen und Recht

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Nosokomiale Infektionen – Organisationspflichten und rechtliche Verantwortlichkeit

Nomos, Schriften zum Medizinstrafrecht, Bd. 18; 2021
Von Dr. Richard Rathgeber

Beschreibung
Inhaltsverzeichnis

Nosokomiale Infektionen – Probleme der Geltendmachung
zivil- oder strafrechtlicher Ansprüche

Bettina Zinka, O. Peschel, U. Schulte-Sasse
Rechtsmedizin; Published online: 01 September 2015

„Am Institut für Rechtsmedizin der Universität München werden jährlich bis zu 4 Gutachten für Staatsanwaltschaften erstellt, die sich mit den Ursachen, Auswirkungen sowie der Vermeidbarkeit von nosokomialen Infektionen (NI) und deren Komplikationen im Rahmen von ärztlichen Behandlungen befassen. Jeder Patient hat zwar das Einsichtsrecht in die „vollständige, ihn betreffende Krankenakte“, nicht jedoch in relevante Daten, wie Personaleinsatzpläne oder Dokumentation der Ergebnisse von Surveillance-Abstrichuntersuchungen. Damit ist er grundsätzlich zunächst nicht in der Lage, den Beweis anzutreten, dass er einem der Organisation in der Einrichtung geschuldeten, stark erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt war. Besteht also hier keine Chance auf Chancengleichheit vor Gericht?“


„Fazit für die Praxis“

„Unter Umständen können bereits bei der Inaugenscheinnahme der klinischen Behandlungsunterlagen Hinweise auf relevante Versorgungs- und Diagnostikmängel einer Klinik gewonnen und den Ermittlungsbehörden bei Relevanz mitgeteilt werden. Hierdurch bedingte weitergehende Ermittlungen können ggf. betroffenen Patienten bzw. deren Angehörigen überhaupt erst einmal die grundsätzliche Möglichkeit eröffnen, zivil- oder strafrechtliche Ansprüche zu verfolgen.“

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